- Die Informationen auf dieser Seite entsprechen den aktuellsten verfügbaren Informationen. Im Zweifelsfall sind die Weisungen der Kantone massgebend!
Zentralschweiz und Kanton Bern
Für Schiffe auf Zentralschweizer Seen gilt seit Juli 2023 (Kanton Bern ab 23. September 2024) eine Reinigungspflicht, wenn sie das Gewässer wechseln. Das soll die Ausbreitung invasiver aquatischer Organismen verhindern.
Kantone Zürich, Glarus, St. Gallen
- Für die Gewässer Türlersee, Pfäffikersee, Greifensee und Walensee gilt aktuell (Stand 29.10.2024) ein Einwasserungsverbot für alle Boote. Dies als Übergangsmassnahme, bis andere Vorgaben zum Schutz der Zürcher Gewässer vor invasiven gebietsfremden Tieren und Pflanzen umgesetzt sind.
- Der Zürichsee ist nicht vom Einwasserungsverbot betroffen (Stand 29.10.2024).
- Medienmitteilung Kanton Zürich
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