Die Liste der bei Swiss Olympic klassifizierten Sportorganisationen mit Nachwuchsförderung findest du hier.
Mindestanforderungen an Trainer*innen
Trainer*innen mit einem Diplom als Berufstrainer*in (bestandene Prüfungen als Trainer*in Leistungssport oder Trainer*in Spitzensport oder entsprechende Äquivalente) werden anerkannt. Um anrechenbar zu sein, müssen Trainer*innen von einer NWF-Organisation (Verband, Ausbildungszentrum, CRP, Verein) angestellt oder beauftragt sein, mit einer Mindestanstellungsquote von 30% auf nationaler Ebene und 10% auf regionaler Ebene. Prozentsätze können zwischen den verschiedenen Trägerschaften kumuliert werden. Wie in den Regeln "Swiss Olympic - Nachwuchsförderung" festgelegt, werden:
- Nachwuchs-Trainings und Trainingslager
- Wettkämpfe
- PISTE-Tests/Tagungen
- Athletengespräche
- Elterngespräche
- Gespräche Karriereplanung
Wichtig: Reine administrative Unterstützung, Umfeldmanagement (z.B. Koordination Soziales/Schule) oder auch Tätigkeiten im Elite-Bereich lösen keine Unterstützungsbeiträge aus.
Reporting
Alle zwei Jahre wird Swiss Sailing Informationen der Trainer*innen einholen, die in den verantwortlichen Organisationen tätig sind, welche die oben genannten Kriterien erfüllen (gemäss Konzept der Nachwuchsförderung). Swiss Sailing verlässt sich auf die Richtigkeit der Aussagen, die von den anerkannten Organisationen in der NWF gemacht werden.
Schlussbemerkung
Swiss Sailing befolgt und wendet die von Swiss Olympic aufgestellten Regeln an:
- Factsheet NWF
- Ausführungsbestimmungen «Nachwuchstrainer*innen National und Regional»
- Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit bei der Trainerbildung Schweiz
- Ausbildung von Berufscoaches